Notare Koch und Burghart in Erding

Vorbereitung

Ein kleiner Einblick in den Ablauf einer Beurkundung beim Notar

1) Bei Beurkundungen

Wenn Sie eine Beurkundung vornehmen lassen wollen, setzen Sie sich bitte telefonisch unter 08122/9766-0 oder auch durch persönliche Vorsprache mit uns in Verbindung.
Im Regelfall wird dann mit Ihnen ein Besprechungstermin vereinbart, an dem möglichst viele der an der späteren Beurkundung Beteiligten teilnehmen sollten.

Es wäre gut, wenn Sie zu diesem Besprechungstermin schon eine mehr oder weniger ausgefüllte Checkliste mitbringen würden (vergl. Rubrik Checklisten).

Auf der Grundlage des persönlichen Vorgespräches wird dann von uns der Entwurf über die beabsichtigte Beurkundung erstellt, der Ihnen und gegebenenfalls Ihren Vertragspartnern zur Prüfung zugesandt wird.
Der Beurkundungstermin wird im Regelfall erst vereinbart, wenn – gegebenenfalls nach Erledigung etwaiger Rückfragen und etwaiger Änderungswünsche – Sie und Ihre Vertragspartner mit dem Entwurf einverstanden sind.

Bei allen Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern – insbesondere beim Bauträgervertrag – sollen zwischen Aushändigung des Entwurfes und der Beurkundung 14 Tage vergehen.

2) Bei Unterschriftsbeglaubigungen

Benötigen Sie lediglich eine notarielle Beglaubigung Ihrer Unterschrift unter einem bereits vorbereiteten Text, geht das natürlich sehr viel schneller.
In der Regel benötigen Sie keinen gesonderten Beurkundungstermin. Sie sollten allerdings kurz mit unserer Telefonzentrale (08122/9766-0) Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob nicht beide Notare verhindert sind (was ganz selten vorkommt).